Das Angebot an Smartphones ist groß, die Nachfrage noch größer. Ständig werden neue Modelle auf den Markt gebracht, bei Telefonanbietern und im E-Commerce wimmelt es von Angeboten und Rabatten. Wer sich für ein neues Smartphone entscheidet, möchte auch, dass dies möglichst lange schadenfrei bleibt. Um vorzusorgen werden Handyversicherungen immer beliebter.
Eine Handyversicherung kann man überall abschließen, sogar direkt beim Kauf des Smartphones. Wir empfehlen dir jedoch, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Vor dem Versicherungsabschluss sollten die versicherten Schäden, Vertragsbedingungen und der Service genau unter die Lupe genommen werden.
Jede Versicherung bietet unterschiedliche Leistungen. Hier gilt es, genau ins Kleingedruckte zu schauen und herauszufinden, was wirklich abgedeckt ist. Viele verzweifeln bereits beim ersten Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). In diesen finden sich viele Informationen zu den Leistungen des Versicherers und den Pflichten des Versicherungsnehmer. Wir raten also immer dazu, die AVB genau zu prüfen: Welche Schäden sind tatsächlich versichert? Gibt es einen Rundum-Schutz? Wie kann die Versicherung wieder gekündigt werden? Wir entschlüsseln die gängigsten Formulierungen.
Versicherte Schäden
Im Falle von Diebstahl differenzieren Versicherungen drei Arten: Einbruch-Diebstahl, Raub und einfacher Diebstahl. Beim Einbruch-Diebstahl wird das Handy durch Aufbrechen deines Autos oder aus einem verschlossenen Raum entwendet. In diesem Fall haftet die Hausratversicherung. Auch wenn der Tatbestand Raub erfüllt ist, also wenn dich eine Person verbal oder körperlich bedroht, um dir dein Handy zu stehlen, bist du durch die Hausratversicherung geschützt.
Einfacher Diebstahl wird als jedes Mal als Einzelfall betrachtet, denn alle Diebstahlfälle sind unterschiedlich. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es, dass „etwas im persönlichen Gewahrsam sicher mitzuführen ist“. Einige Versicherer bieten Diebstahl-Schutz gar nicht erst an, andere bieten eine zusätzliche Diebstahl-Versicherung. Versicherungen, die einfachen Diebstahl decken, beschreiben versicherte Formen des Diebstahls aus diesem Grund in den AVB genauer.
Auch Schadenszenarien wie Sturz- oder Flüssigkeitsschäden bieten Grauzonen. Bei Sturzschäden decken einige Versicherungen nur Displayschäden; Flüssigkeitsschäden dürfen nicht witterungsbedingt entstanden sein. Wenn das Gerät bei einem Spaziergang im Regen kaputt geht oder in eine Pfütze fällt, zahlst du am Ende selbst.
Kündigungsfrist und Abonnement
In den Vertragsbedingungen ist auch die Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit genau festgeschrieben. Der Versicherte sollte prüfen, wie lange der Vertrag gilt und wann der Vertrag kündbar ist. In der Regel wird ein Vertrag nach Ende der Laufzeit automatisch verlängert, sofern der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht vorher extra gekündigt hat.
Neuwert oder Zeitwert
In den AVB muss aufgeführt sein, ob im Schadensfall eine Selbstbeteiligung geleistet werden muss, was die maximale Deckungssumme ist und ob der Neuwert oder Zeitwert versichert wird. Sofern der Neuwert versichert ist, bedeutet das, dass dem Versicherungsnehmer im Schadensfall der Anschaffungspreis des Handys erstattet wird. Üblicherweise wird jedoch der Zeitwert gedeckt, also der Neuwert abzüglich einer alters- und gebrauchsbedingten Wertminderung. Bei Schutzklick wird dir in den ersten sechs Monaten 100 Prozent des Neuwerts erstattet, nach sechs bis zwölf Monaten sind es 80 Prozent. Je älter das Handy ist, desto mehr mindert sich der Zeitwert. Eine Selbstbeteiligung ist zudem in der Versicherungsbranche gültig, abhängig vom Neugerätepreis. Zum einen werden die Verträge dadurch günstiger und als Kunde zahlst du nur im Schaden drauf, zum anderen wird dadurch auch der Kunde dazu aufgefordert, sorgfältiger mit seinem Besitz umzugehen. Das ist wirtschaftlich!
Wartefrist und Alter des Smartphones
Ein wichtiges Detail, das gerne übersehen wird, ist die Wartefrist. Diese gibt an, welcher Zeitraum nach Abschluss der Versicherung vergehen muss, bis du den ersten Schaden melden darfst. Je länger du dein Smartphone beim Abschluss der Versicherung besitzt, desto höher kann die Wartefrist ausfallen. Dies liegt ganz einfach daran, dass Versicherer die Wahrscheinlichkeit von Versicherungsbetrug minimieren wollen. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich nach dem Kauf eines neuen Smartphones nicht zu lange Zeit zu lassen um die Handyversicherung abzuschließen. Häufig gibt es zudem Vorgaben zum maximalen Alter eines versicherbaren Geräts, bei Schutzklick sind es drei Monate.
Support und Service
Einer der wichtigsten Faktoren bei der Handyversicherung ist wahrscheinlich der Service. Wie schnell wird das Handy im Schadensfall repariert? Wie gut ist das Customer Support zu erreichen? Ein guter Versicherer stellt dir eine kostenlose Hotline zur Verfügung und ermöglicht dir, den Schaden ganz einfach online zu melden und ohne das Ausfüllen langwieriger und komplizierter Formulare. Ein weiteres Plus ist, wenn der Versicherer direkt die Reparatur des Geräts in die Wege leitet und das Einsenden deines Handys im Schadensfall kostenlos ist. Wenn deine Versicherung jetzt auch noch Gütesiegel vorweisen kann, kannst du deine Versicherung guten Gewissens abschließen. Denn sinnvoll ist so eine Handyversicherung durchaus!
Einen weltweiter umfangreicher Schutz schon ab 2,90 Euro im Monat bietet die Handyversicherung von Schutzklick. Hier kannst du selbst entscheiden, ob du dir 12 oder 24 Monate Laufzeit wünschst und auch der Diebstahlschutz ist individuell zubuchbar.