Unser Heim ist uns heilig. Unsere Wohnungen sind eingerichtet mit Möbeln und elektronischen Geräten. Überall zerstreuen wir unsere Wertsachen, lassen Bargeld und die edle goldene Kette der Großmutter, ein Erbstück, auf dem Nachttisch liegen. Manch einer wird vielleicht sogar Goldbarren verstecken, während andere Kleidung besitzen, die dem Wert eines Kleinwagens entspricht.
Wir haben viel investiert in unser Heim, es mit Liebe zum Detail eingerichtet und viel Geld investiert, damit es unser Wohlbefinden steigert. Deshalb schützen wir das traute Zuhause, vor allem die Einrichtung und die Wertsachen, die sich darin befinden. Für den Schadensfall haben wir eine Hausratversicherung abgeschlossen, um bei Brand oder Diebstahl finanziell entlastet zu werden. Wir haben die Versicherung, um unser Vermögen abzusichern. Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?
Lässt sich die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?
Die Einkommenssteuererklärung gehört zwar nicht zu den Lieblingsaufgaben der Deutschen, doch sie ist überaus sinnvoll. Wer sie richtig macht und im Laufe des Jahres alle Kassenbons und Rechnungen aufbewahrt hat, kann viel Geld zurückbekommen. Wer darauf verzichtet, die Steuererklärung zu machen, verschwendet bares Geld.
Viele Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen. Doch die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung, wie die Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, d.h. alle gesetzlichen Versicherungen. Sie dienen dem Erhalt der Gesundheit und des Vermögens. Auch die Hausratversicherung wird von vielen als Versicherung zur Vorsorge betrachtet. Deshalb stellt sich sofort die Frage, ob diese Versicherung steuerlich absetzbar ist, so wie die gesetzlichen Versicherungen. Da es sich bei ihr um eine reine Sachversicherung handelt, die freiwillig abgeschlossen wird, wird sie von der Einkommenssteuer ausgeschlossen, obwohl sie eine mögliche Belastung in der Zukunft absichert. Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf man die Hausratversicherung von der Steuer absetzen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Unser Heim ist eigentlich der Ort, an dem wir uns entspannen, die Beine hochlegen, zur Ruhe kommen. Deshalb liegt uns viel daran, es im Schadensfall abzusichern. Wir sehen es als Teil der privaten Altersvorsorge an. Die Einkommenssteuererklärung erkennt die Hausratversicherung nicht als solche an. Wird das Zuhause allerdings auch beruflich genutzt, ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar. Das gilt zum Beispiel für den Fall, dass die Versicherung primär für Büroräume abgeschlossen wurde, in denen Computer, Drucker und andere Elektronik abgesichert werden müssen. Dann handelt es sich um Betriebskosten und die sind steuerlich absetzbar. Häufiger ist der Fall, dass das Arbeitszimmer zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Selbstständige und Autoren gehen selten ins Café, wie es in den Medien suggeriert wird, sondern arbeiten meistens von Zuhause aus. Auch sie dürfen einen Teil der Versicherung als Werbungskosten absetzen.
Ob mit oder ohne Hausratversicherung, wir empfehlen die Einkommenssteuererklärung sorgfältig zu machen. Am 31. Mai 2017 ist die nächste fällig, deshalb solltest du spätestens jetzt beginnen, alle Rechnungen aufzubewahren.