Unser Hab und Gut ist uns teuer. Möbel, Elektrogeräte und die sonstige Ausstattung des eigenen Heims erfordern eine hohe Investition. Schmuck und andere Wertgegenstände haben nicht nur einen finanziellen Wert. Und Tablets, Handys und Co. verlassen das Haus, gehören aber in jeden modernen Haushalt. Drum ist es wichtig, den Hausrat vor Schadensfällen abzusichern. Ein Brand durch eine Kerze oder das plötzlich austretende Leitungswasser aus der Waschmaschine können einen irreparablen Schaden hinterlassen, der emotional und finanziell schmerzt. Zumindest finanziell kann uns die Hausratversicherung entlasten.
Wofür brauche ich eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die das Inventar eines Haushalts versichert. Dazu zählen Möbel und Einrichtungsgegenstände, Haushalts- und Unterhaltungselektronik, Kleidung und sonstige bewegliche Gegenstände, wie Smartphones und Kameras. Auch Kleintiere, wie Hamster und Meerschweinchen fallen unter den Versicherungsschutz, für die großen Haustiere wird jedoch eine eigene Versicherung benötigt. Versichert wird die im Versicherungsschein genannte Wohnung inklusive Terrassen, Balkonen oder Loggien, abschließbaren Garagen und Kellerabteilen. Spezielle Policen sind wählbar um den Versicherungsschutz auch auf Hotelzimmer, Schrankfächer am Arbeitsplatz und Schließfächer im Fitnessstudio zu erweitern. So ist man auch bei Raub und Diebstahl in Bus, Bahn und anderen öffentlichen Plätzen versichert und kann sich auch im Urlaub entspannt zurücklehnen, wenn der Notfall eintrifft.
Versicherte Schäden
Die Versicherung für den Hausrat steht dir bei, wenn deine Wertsachen durch Brand beschädigt werden und von ihnen nur noch Schutt und Asche zurückbleibt. Wenn deine Waschmaschine kaputtgeht und mit austretendem Leitungswasser deine Wohnung unter Wasser setzt und deinen Haushalt aufweicht, wird dir geholfen. Sie unterstützt dich auch bei Raub und Einbruchdiebstahl, wenn deine Wohnungstür gewaltsam aufgebrochen und wertvolles Eigentum, vor allem Schmuck, Bargeld und Antiquitäten entwendet wurde. Elementarschäden treten zwar selten auf, doch sie sind ebenfalls von der Hausratversicherung abgedeckt. Dazu zählen Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck und Erdrutsche. Unwetter nahmen in den letzten Jahren erheblich zu. In Deutschland schlägt der Blitz beispielsweise 2,5 Millionen Mal pro Jahr ein und hinterlässt katastrophale Schäden.
Neben den versicherten Schäden werden auch Kosten versichert, die aus Schadensfällen entstehen. Die Reparatur der Gebäudeschäden nach Vandalismus, Raub oder Einbruch kann teuer werden. Ebenso die Reparatur nach Brand- und Wasserschäden. Die Versicherung kommt für Kosten auf, die aus Aufräumarbeiten nach einem Schaden entstehen oder Kosten, die für provisorische Maßnahmen ergriffen werden, um seine versicherten Gegenstände besser zu schützen.
Aus dem Versicherungsschutz fallen allerdings Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, zum Beispiel, wenn ein Einbrecher durch eine offene Tür ins Gebäude gelangt oder Dinge hinunter fallen und dadurch kaputtgehen. Einen Displaybruch an deinem Smartphone repariert die Hausratversicherung also nicht.
Wer benötigt die Versicherung für den Haushalt?
Wer nun in einer minimalistisch eingerichteten Wohnung lebt, nicht viele Wertsachen besitzt und seinen Hausrat ohne existenzielle Bedrohung selbst finanzieren kann, braucht keine Hausratversicherung. Wenn im Notfall die Neuanschaffung des Hausrats jedoch finanziell nicht zu verkraften wäre, ist die Hausratversicherung ausgesprochen sinnvoll. Blitzeinschläge, Brände und Überschwemmungen gehören zum Glück nicht zum Alltag, doch es gibt sie. Die Zahl der Einbruchdiebstähle steigt seit Jahren. Alle vier Minuten wird in eine Wohnung oder ein Haus eingebrochen. Im Jahr 2015 wurden bundesweit rund 167.000 Fälle gemeldet, die insgesamt einen Schaden von 440 Millionen Euro verursacht haben.
Darf sich jeder versichern?
Bei der Hausratversicherung handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung, wie Kranken- oder Haftpflichtversicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Umkehrschluss können Personengruppen von dem Luxus dieser Versicherung ausgeschlossen werden. Wer in einem Gebiet wohnt, das für Überschwemmungen bekannt ist, wird möglicherweise von den Versicherungsunternehmen abgelehnt. Außerdem kann man abgelehnt werden, wenn man in einem Gebäude lebt, in dem sich gefahrenerhöhende Betriebe wie Diskotheken oder Bordelle befinden. Kommt die Versicherung doch zustande, wird in solchen Fällen häufig eine sehr hohe Versicherungsprämie gefordert. Dann sollte man abwägen, ob die hohe Zahlung sich lohnt und nicht in einem absehbaren Zeitraum höher ist, als die Wiederbeschaffung des Eigentums.
Kann der Vermieter eine Hausratversicherung fordern?
Viele Vermieter wollen sich doppelt und dreifach absichern, denn sie kennen selten die Mieter, denen sie ihre Wohnung überlassen. Doch laut aktuellem Mietrecht darf der Vermieter nicht von seinen Mietern verlangen, dass sie eine Hausratversicherung abschließen. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist demnach unwirksam. Mit der Versicherung wird schließlich die Inneneinrichtung des Mieters abgesichert, nicht die Schäden am Eigentum des Vermieters. Mieter zahlen beim Einzug in die Mietwohnung eine Kaution an den Mieter, die ihn ausreichend schützt.
Versicherungssumme bestimmen
Man sollte immer abwägen, ob sich die Kosten, die für die Versicherung anfallen, mit der Versicherungssumme decken.
- Was muss man zahlen?
Einen Pauschalpreis für die Hausratversicherung gibt es nicht. Sie bemisst sich nach der Größe der versicherten Wohnung oder des Hauses und der Lage des Wohnorts. Über die Postleitzahl wird die Risikozone ermittelt. Diese orientiert sich an der Einbruchsrate und Unwetterhäufigkeit in der Region. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Haushalts entsprechen. Empfohlen wird 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dabei gibt es jedoch die Gefahr der Unter- bzw. Überversicherung, denn eine große Wohnung kann einfach und eine kleine Wohnung besonders teuer eingerichtet werden.
- Unterversicherung und Überversicherung
Wer unterversichert ist, also den Wert seines Eigentums zu niedrig bewertet hat, wird auch im Schadensfall zu wenig ausgezahlt bekommen. Der Versicherte zahlt zwar geringere Prämien, sollte es aber hart auf hart kommen, wird ihm der Wiederbeschaffungswert nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern nur anteilig zur Versicherungssumme. Bei einer Überversicherung tritt genau das Gegenteil ein. Der Versicherte zahlt zwar hohe Prämien, doch erhält dafür keinen Gegenwert. Erstattet wird immer nur zum Neuwert des Hausrats und nicht zur Versicherungssumme.
- Was wird ausgezahlt?
Im Schadensfall werden Kosten ersetzt, die anfallen, um Sachen in der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Es gibt jedoch bei bestimmten Wertsachen Entschädigungsgrenzen von meist 20 Prozent der Versicherungssumme. Sie betreffen vor allem Schmuck, Bargeld, Gold, Pelze und Gemälde. Die Obergrenze steht immer im Versicherungsschein und kann durch eine Selbstbeteiligung erhöht werden.
Der Verbraucher, der eine Hausratversicherung wünscht, sollte vor Abschluss einer solchen die verschiedenen Angebote vergleichen und abwägen, ob er zusätzliche Policen, wie eine Fahrradversicherung oder einen Wohnungsschutzbrief, benötigt. Die zusätzlichen Policen sind meist Assistenzleistungen, beispielsweise für die Übernahme der Kosten für einen Schlüsselnotdienst. Ob das notwendig ist, muss jeder für sich entscheiden. Separate Produktversicherungen lohnen sich dagegen für jene, die nur bestimmte Geräte schützen wollen und auf eine Hausratversicherung verzichten können.