Der Verlust des Smartphones ist eine ärgerliche Angelegenheit, die dich mit einem unschönen Gefühl zurücklässt. Dabei ist das A und O bei Handy Diebstahl, einen kühlen Kopf zu bewahren und schnell zu handeln, um das geklaute Telefon schnell wieder zu finden. Das geht zum Beispiel durch vorher installierte Apps, die dein Smartphone Unbefugten unzugänglich machen. Nicht immer erhält man sein Smartphone einfach zurück. In so einem Fall hilft nur noch die Polizei, der man den Diebstahl sofort melden muss. Zusätzlich ist eine Handyversicherung mit Diebstahlschutz von Vorteil, die dir eine schnelle Lösung bei solch einem Problem bereit stellt und Schutz gegen finanziellen Schaden bietet.
Im ersten Teil unseres Handy-Diebstahl-Berichts haben wir dir erklärt, wie du dich im Notfall richtig verhältst und welche Vorkehrungen du am besten schon triffst, wenn du dein Handy benutzt. Im zweiten Teil zeigen wir dir, welche Versicherungen den Handy Diebstahl decken und wieso eine Hausratversicherung nicht immer ausreicht. Denn mit der falschen Versicherung kannst du im Notfall trotzdem leer ausgehen!
Wo ist Handy Diebstahl versichert?
Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Es wird zwischen drei Arten unterschieden. Einbruch-Diebstahl beschreibt jede Entwendung privaten Eigentums aus geschlossenen Räumen, hauptsächlich natürlich aus den eigenen vier Wänden. In manchen Fällen sind aber auch sonstige geschlossene Räume, also Autos, die gesicherte Schreibtischschublade im Büro und Schließfächer im Fitnessstudio versichert. Manchmal muss man dafür allerdings eine Außenpolice bei der Hausratversicherung abschließen. Außerdem wird Raub über die Hausratversicherung versichert. Bei Raub handelt es sich um Diebstahl unter Anwendung oder Androhung von Gewalt.
Einfacher Diebstahl liegt dann vor, wenn der Dieb fremdes Eigentum entwedet, ohne dafür ein Hindernis überwinden zu müssen. Das ist zum Beispiel bei Taschendiebstahl und dem besonders aus den Medien bekannten Antänzertrick bekannt. Dabei lenken zwei Diebe ihr Opfer ab, in dem sie sich ganz nah an es stellen und versuchen zum stolpern zu bringen oder zu umarmen. Fast unbemerkt ziehen sie dabei dem Opfer sein Smartphone aus Tasche oder Jacke.
Einfacher Diebstahl ist vom Gesetzgeber nicht klar definiert und abhängig vom Einzelfall. Deshalb greift die Hausratversicherung im Fall von einfachem Diebstahl nicht. Die Handyversicherung von Schutzklick haftet hingegen genau in diesem Fall und schützt dich, wenn dir auf offener Straße das Handy geklaut wird.
Wer haftet eigentlich wenn das Smartphone gestohlen wird?
Auch bei einer umfassenden Versicherung für alle drei Diebstahlfälle muss einiges beachtet werden. Sowohl Hausrat als auch Handyversicherung mit Diebstahlschutz haften nicht in allen Fällen. Die Hausratversicherung haftet zum Beispiel nur dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und ein Einbruch deutlich feststellbar ist. Dazu muss es Einbruchsspuren an Türen oder Fenstern geben. Wenn du aber deine Wohnung bei airbnb an Reisende vermietest und ihnen einen Schlüssel gibst und dir dann etwas entwendet wird, hast du Pech.
Auch für die Handyversicherung von Schutzklick gelten bestimmte Voraussetzungen, um einen Diebstahl entschädigen zu können. Im Unterschied zur Hausratversicherung wird hier jedoch Schutz gegen “einfachen Diebstahl” geboten, was in den meisten Hausrat-Tarifen nicht Teil des Leistungsumfangs ist. Dennoch wird nicht jeder Diebstahl-Fall entschädigt. So wird beispielsweise vom Besitzer des Gerätes gefordert, dieses im “sicheren persönlichen Gewahrsam” mitzuführen, so steht es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wer sein Handy unbeaufsichtigt an öffentlichen Plätzen wie zum Beispiel im Café oder in der Bar ablegt und das Handy wird vom Tisch entwendet, wird auch keinen Schutz durch die Handyversicherung erhalten. Da Smartphones immer teurer werden und technisch ausgereifter sind, haben Langfinger immer einen Blick auf sie und nutzen deinen unachtsamen Moment für sich. Wir empfehlen daher, immer einen Blick auf dein Handy zu richten und es nicht unbeaufsichtigt liegen zu lassen.