Ab wann besteht Winterreifenpflicht?
Der Herbst ist da und der Winter steht vor der Tür. Die Tage werden kürzer und auch das Wetter wird langsam ungemütlich. Doch was müssen Autofahrer nun beachten? Generell gibt es keine richtige Winterreifenpflicht, welche angibt, ab wann zu wechseln ist. Empfohlen wird jedoch von O bis O, also von Oktober bis Ostern Winterreifen aufzuziehen. Pflicht zu Winterreifen besteht per Gesetz seit dem 4.12.2010 jedoch nur bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Eis- oder Schneematsch. Das gilt nur für fahrende Autos, geparkt werden darf auch mit Sommerreifen. Auch die 7-Grad-Regel kann hilfreich sein, denn schon bei Temperaturen von sieben Grad ist ein Winterreifen seinem sommerlichen Kollegen klar überlegen. Und diese Marke sollten wir schon dieses Wochenende knacken. Wechseln solltest du also lieber gleich, denn sobald der erste Schnee liegt und die Temperaturen weiter sinken, sind die Werkstätte überlaufen und die Reifenlager leer. Wer zuerst kommt malt zuerst – ein Spruch, der sich beim Wechsel auf Winterreifen eindeutig bewahrheitet.
In puncto Bezeichnung ist Vorsicht geboten: M+S-Reifen gibt es als Winterreifen, gekennzeichnet mit einer Schneeflocke, und als Ganzjahresreifen. In Städten hierzulande sind Ganzjahresreifen ausreichend, wer sich jedoch in schneereichen Gebieten befindet, viel auf der Autobahn oder sogar in den Bergen unterwegs ist, der sollte dringend zu richtigen Winterreifen greifen. Auch gibt es außerhalb Deutschlands andere Bestimmungen in puncto wann sind Winterreifen Pflicht, was vor einer Reise immer beachtet werden sollte.
Was macht einen Winterreifen aus?
Ein Winterreifen hat tiefere Profirillen als ein Sommerreifen und ein deutlich weicheres Profil. Schnee und Feuchtigkeit kann dadurch schneller nach außen transportiert werden, was eine sichere Fahrt im Winter gewährleistet. Winterreifen haben dabei eine spezielle Gummimischung, die das Verhärten bei Kälte verhindert und somit eine gute Haftung garantiert. Auch bietet die hoch lamellierte Laufflächenkontur durch viele Greifkanten eine optimale Traktion und somit eine schnelle Ableitung des Wassers aus der Aufstandsfläche heraus, was ein Aufrutschen verhindert (Aquaplaning). Auch sorgen Winterreifen für eine kürzeren Bremsweg und eine bessere Beschleunigung im Winter.
Strafrechtliche Verfolgung von falscher Bereifung
Die Winterreifenpflicht gilt für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um das eigene Fahrzeug handelt oder man nur Fahrzeugführer ist (gemieteter oder geliehener Wagen). Der Fahrer zahlt die Strafe bei falscher Bereifung. Falsche Bereifung bedeutet hier auch, wenn die Mindestprofiltiefe von 1,8 Millimeter unterschritten. Mindestprofil heißt nicht maximale Sicherheit – empfohlen wird eine Profiltiere von mindestens vier Millimetern. Wenn man eine 2-Euro-Münze in den Reifen steckt, dann sollte der gesamte silberne Rand verdeckt sein. Nur dann ist das Profil noch ausreichend. Bei falscher Bereifung wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig. Wer dabei den Verkehr behindert zahlt 80 €, den Verkehr gefährdet 100 € und wer einen Unfall verursacht 120 €. Obendrauf gibt es auch noch einen Punkt ins Flensburg. Bei zu wenig Profil kommen noch bis zu drei weitere Pünktchen hinzu. Auch wichtig: Wer einen Unfall oder schaden mit falscher Bereifung verursacht, der verliert eventuell seinen Kasko-Schaden. Die Rechtsprechung sagt hierzu: Ereignet sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein mit Sommerreifen ausgestattetes Fahrzeug beteiligt war, ist in jedem Fall von einer Mitverschuldung, unter Umständen sogar von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Eine KFZ-Rechtsschutzversicherung kann Abhilfe verschaffen.
Reisen ins Ausland
Wer mit seinem Fahrzeug außerhalb der deutschen Grenzen unterwegs ist, muss sich den gesetzlichen Regulierungen des entsprechenden Landes anpassen. Bei Missachtung gelten die Bußgelder des jeweiligen Landes, was oftmals sehr viel teurer ist als hierzulande. In den meisten skandinavischen und baltischen Staaten besteht eine klare Winterreifenpflicht. In der Schweiz ist Pflicht zu Winterreifen regional gehandhabt, jedoch in vielen Teilen Pflicht. Auch Schneeketten sollten Winterurlauber immer dabei haben, denn auf bestimmten Straßen und Pässen sind auch diese Pflicht. Anders hingegen sind Reifen mit Spikes hier nicht erlaubt. Wer die Bußgelder in Deutschland für happig hält, den schlackern in Österreich garantiert die Ohren. Dort kostet es bis zu 5000 Euro Strafe, für den, der die Verkehrssicherheit durch falsche Reifen beeinträchtigt hat.
Also immer schön auf die Pflicht zu Winterreifen achten! Da ein gutes Set Reifen auch recht teuer sein kann, der sollte eine Reifenversicherung von Schutzklick abschließen. Sollte das Gummi beschädigt sein, dann kümmert sich Schutzklick um den Schaden. Die Versicherungspolice gibt’s dabei schon ab 4,95€ pro Monat.