Die deutschlandweite Zahl der gestohlenen Fahrraddiebstähle hat im Vergleich zu 2013 um sieben Prozent auf eine Anzahl von etwa 340.000 zugenommen. Und dies schließt nur die gemeldeten Fälle, nicht jedoch die nicht bei der Polizei angezeigten Diebstähle mit ein.
Die meisten wissen es nicht, jedoch sind Fahrräder in puncto Hausratversicherung ein sehr schwieriges Thema. Im Normalfall sind Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung nur dann bei Einbruchdiebstahl abgedeckt, wenn sie sich im abgeschlossenen Keller, einer Garage oder sogar direkt innerhalb der Wohnung befunden haben. In diesen Fällen gilt das Rad als beweglicher Besitz. Nicht inbegriffen in der Hausratversicherung ist das Fahrrad, wenn es sich auf den heimischen Hof oder sogar in der Öffentlichkeit befand, falls nur eine normale Hausratsversicherung abgeschlossen wurde.
Ein umfangreicherer Schutz ist nur mit einer zusätzlichen Fahrradversicherung wie der von Schutzklick, in Ansätzen aber auch mit einer erweiterten Hausratpolice ums Fahrrad möglich. Zu empfehlen ist jedoch ersteres, da hier neben Diebstahl auch Teilediebstahl, Vandalismus, Beschädigung durch Dritte und bei Pedelecs sogar kaputte Technik inbegriffen ist.
Einschränkungen der Hausratversicherung mit Fahrrad Police im Vergleich zur separaten Fahrradversicherung
Es gibt ein paar Einschränkungen und Klauseln, die man vor Abschluss einer Versicherung dringend beachten muss. So haben einige Versicherer eine so genannte Nachtklausel, in welcher über Nacht zwischen 22 und 6 Uhr kein Diebstahlschutz besteht, außer das Rad ist in Gebrauch oder befindet sich im einem geschlossenen Raum. Wer hierauf Wert legt, der sollte die Versicherungsbedingungen mit Bedacht lesen. Dies kann sowohl bei einer separaten Fahrradversicherung als auch einer Hausratversicherung mit Fahrrad Schutz der Fall sein. Wichtig ist auch, dass das Fahrrad ausreichend durch ein gutes Fahrradschloss mit gewissen Mindestanforderungen an Qualität und Preis gesichert wurde. Wer hier unsicher ist, sollte sich vorher lieber noch einmal persönlich bei seinem potentiellen Versicherer informieren. Ein Diebstahl muss sogleich der Polizei gemeldet werden, um den Versicherungsschutz geltend machen zu können.
Außerdem sind auf weitere Kleinigkeiten zu achten, die in der Regel zwar in einer speziellen Fahrradversicherung wie der von Schutzklick, nicht jedoch in der Hausratversicherung mit um Fahrrad erweiterter Police. Deckt der Schutz die Höchstsumme des Fahrradwerts ab? Wird im Falle von Beschädigung oder Diebstahl die volle Summe oder nur ein Zeitwert ersetzt? Wie sieht es mit einer Selbstbeteiligung aus und gibt es eine Werkstattbindung? Wenn nicht, kann ich dann zu dem Fahrradschrauber meines Vertrauens gehen? Sind Vandalismusschäden abgedeckt und gibt es hier Einschränkungen? Wie sieht es im Ausland aus? Muss ich die Kaufbelege für mein Rad parat haben? Achte stets auf Transparenz und guck genau in die Versicherungsbedingungen darauf, ob alles inkludiert ist, was du für wichtig hältst.
Fazit zu Hausratversicherung und Fahrrad
Wenn du einen optimalen Schutz für dein Fahrrad haben möchtest – sowohl hier zu Lande als auch im Ausland inklusive Diebstahl, Vandalismus und Teilediebstahl dann reicht die Hausratversicherung mit Fahrrad Schutz nicht aus, sondern eine separate Fahrradversicherung muss her. Dann bist du und dein Drahtesel optimal geschützt und für die meisten prekären Situationen vorbereitet.